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FAQ - Häufige Fragen an den Bausachverständigen: "Sie fragen... ich antworte!"

Allgemeines:

1. Was genau macht ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger prüft Gebäude oder einzelne Bauteile auf Schäden, Mängel oder Risiken – fachlich und unabhängig. Er erstellt Gutachten, berät bei Baufragen und hilft, Baumängel frühzeitig zu erkennen oder Streitfälle zu klären.

2. Wann sollte man einen Bausachverständigen hinzuziehen?
Am besten so früh wie möglich: vor dem Hauskauf, bei Neubauten zur Qualitätskontrolle, bei sichtbaren Bauschäden (z. B. Risse, Feuchtigkeit) oder wenn es Unstimmigkeiten mit Handwerkern gibt. So lassen sich Folgekosten und Streit vermeiden.

3. Was ist der Unterschied zwischen Gutachter und Bausachverständigem?
Die Begriffe werden oft gleich verwendet. In der Regel ist ein „Bausachverständiger“ ein Fachmann mit fundierter Ausbildung und Erfahrung, teilweise öffentlich bestellt. Wichtig ist: Er arbeitet neutral und unabhängig.

Leistungen im Überblick:

4. Was wird bei einem Schimmelgutachten gemacht?
Ich untersuche die betroffenen Bereiche visuell, messe Feuchtigkeit und bewerte die Ursache für den Schimmelbefall. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Gutachten mit Empfehlungen zur Sanierung und zur Vermeidung weiterer Schäden.

5. Was bringt mir eine baubegleitende Qualitätskontrolle?
Ich begleite Ihr Bauprojekt in einzelnen Bauphasen – z. B. beim Rohbau, beim Innenausbau oder vor der Bauabnahme. Dadurch lassen sich Mängel frühzeitig erkennen, dokumentieren und beseitigen – bevor es teuer wird.

6. Was ist eine Beweissicherung vor Baubeginn?
Vor dem Start von Bauarbeiten sichere ich den baulichen Zustand angrenzender Gebäude oder Grundstücke – mit Fotos, Messungen und einem Bericht. So sind Sie im Fall von Streitigkeiten oder Schadenersatzforderungen rechtlich besser abgesichert.

7. Worin besteht eine Hauskaufberatung?
Vor dem Kauf einer Immobilie prüfe ich das Gebäude auf sichtbare Mängel, Bauschäden oder Auffälligkeiten. Ich bewerte den Zustand, die Bausubstanz und den Sanierungsbedarf – damit Sie genau wissen, was Sie kaufen.

Konflikte & Mediation:

8. Können Sie zwischen Bauherr und Handwerker vermitteln?
Ja – ich unterstütze neutral und fachlich fundiert, wenn es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Bauherren, Handwerkern oder Bauträgern kommt. Ziel ist es, Missverständnisse früh zu klären und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

9. Ist eine Mediation günstiger als ein Rechtsstreit?
In der Regel ja. Eine außergerichtliche Einigung spart Zeit, Nerven und vor allem hohe Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. Als Mediator helfe ich, die Situation sachlich aufzuarbeiten – mit einer Lösung, mit der beide Seiten leben können.

10. Können Sie auch als neutraler Gutachter in Streitfällen auftreten?
Absolut. Ich arbeite unabhängig und objektiv – egal ob im Auftrag einer Partei oder gemeinsam. In vielen Fällen wird mein Gutachten als Basis für eine Einigung herangezogen oder vor Gericht anerkannt. Eine neutrale Einschätzung schafft oft Vertrauen auf beiden Seiten.

Kontakt & Region:

11. Arbeiten Sie nur in Bielefeld?
Nein – mein Einsatzgebiet umfasst Bielefeld, Herford, Gütersloh und im Prinzip sämtliche Regionen in Ostwestfalen-Lippe (OWL)... und wenn es sein muss, auch darüber hinaus. Und in dringenden Fällen bin ich auch kurzfristig für Sie erreichbar.

12. Wie buche ich einen Termin?
Am einfachsten über mein Kontaktformular auf der Website oder telefonisch unter der folgenden Mobil-Nummer 0171.62 63 655.

Sollte ich nicht sofort abnehmen, melde ich mich auf jeden Fall zeitnah zurück und stimme mit Ihnen einen passenden Termin ab.

RR2cIhr Bausachverständiger, Rüdiger Rusetzky in Bielefeld

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